Brauchtumsfeuer

Um bei den jährlichen Brauchtumsfeuern keinen Feuerwehreinsatz zu verursachen bitten wir Sie die folgenden Tipps zu beachten.

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:
  • Osterfeuer am Karsamstag: Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni): Sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag  zulässig.
  • Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund verweisen können (diese Feuer sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzumelden!).

WARNUNG:
Sollte aufgrund von Trockenheit die Gefahr für Wald und Wiesenbrände sehr hoch sein, möchten wir Sie auffordern, auf das Entzünden des Osterfeuers zu verzichten!

Sicherheitsvorkehrungen:

  • Absicherung des Feuers mit geeigneten Löschmitteln in der Nähe
  • Mindestabstände (für kleines Feuer bis 2 Meter Durchmesser): min. 50 Meter zu Gebäuden, min. 100 Meter zu Verkehrsflächen (Rauch); min. 100m zu Stromleitungen; min. 100 Metern zu Büschen, Wäldern... (Funkenflug)
  • Mindestabstände (großes Feuer): Je Meter Haufendurchmesser ca. 50 Meter Abstand zu allen gefährdeten Objekten (Gebäude, Wald,  Wiesen)
    Beispiel: Haufen mit 3 Meter Durchmesser = 150 Meter Abstand zu Straßen, Wäldern, Stromleitungen

Meldung an die Feuerwehr:
  • Alle Feuer, die weithin sichtbar sind oder
  • Feuer, die durch ihre Größe und/oder Lage ein Restrisiko darstellen, sollten vorab an die zuständige Ortsfeuerwehr gemeldet werden.